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BFSG: Was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für deine Website bedeutet

Seit dem 28. Juni 2025 ist digitale Barrierefreiheit in Deutschland keine freiwillige Kür mehr, sondern für viele Unternehmen gesetzliche Pflicht. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verlangt, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen nutzbar sind — auch für die rund 7,8 Millionen schwerbehinderten Menschen in Deutschland und alle, die mit Screenreader, Tastatur oder bei schlechten Lichtverhältnissen unterwegs sind.

Das Besondere: Erstmals nimmt der Gesetzgeber damit nicht nur Behörden, sondern auch die Privatwirtschaft in die Pflicht. Wenn du einen Online-Shop betreibst, digitale Dienstleistungen anbietest oder gerade einen Relaunch planst, solltest du wissen, was auf dich zukommt.

Was ist das BFSG — und woher kommt es?

Das BFSG ist die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882, besser bekannt als European Accessibility Act (EAA). Ziel ist ein einheitlicher europäischer Binnenmarkt für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen.

Das Gesetz selbst formuliert die grundsätzliche Pflicht. Die konkreten technischen Anforderungen stehen in der zugehörigen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz-Verordnung (BFSGV). Und wie man diese Anforderungen praktisch erfüllt, beschreibt eine harmonisierte europäische Norm — die am Ende auf ein international etabliertes Regelwerk verweist.

Von der EU-Richtlinie bis zur prüfbaren Norm Von der EU-Richtlinie bis zur prüfbaren Norm Jede Ebene konkretisiert die darüberliegende EU 2019/882 European Accessibility Act BFSG Deutsches Gesetz BFSGV Verordnung (Anforderungen) EN 301 549 Europäische Norm WCAG 2.1 Level AA das setzt du um EU-Ebene deutsches Recht

Für Websites und Apps ist die maßgebliche Norm die EN 301 549, die wiederum auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in der Stufe AA aufbaut. Vereinfacht gesagt: Wer seine Website nach WCAG 2.1 AA gestaltet, erfüllt den Kern der gesetzlichen Anforderungen.

Bist du überhaupt betroffen?

Das ist die wichtigste Frage — und die Antwort ist differenzierter, als viele Panik-Artikel suggerieren. Das BFSG gilt nicht pauschal für jede Website, sondern für klar definierte Produkte und Dienstleistungen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Dazu gehören unter anderem:

  • Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr — also der klassische Online-Shop bzw. E-Commerce. Das ist der Punkt, der die meisten Websites erfasst.
  • Bankdienstleistungen für Verbraucher, E-Books, Telekommunikationsdienste, Elemente des Personenverkehrs (z. B. Ticket-Apps).
  • Bestimmte Produkte wie Computer, Smartphones, Geld- und Fahrkartenautomaten oder E-Book-Reader.

Die wichtige Ausnahme: Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind vom BFSG ausgenommen — definiert als Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz (bzw. Jahresbilanzsumme). Achtung: Diese Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen, nicht für Unternehmen, die Produkte in Verkehr bringen.

Eine reine B2B-Imagewebsite ohne Verkaufs- oder Buchungsfunktion fällt häufig nicht direkt unter das BFSG. Sobald aber ein Verbraucher online kaufen, buchen oder einen Vertrag abschließen kann, wird es in der Regel relevant. Im Zweifel lohnt eine kurze rechtliche Einordnung — und unabhängig von der Pflicht ist Barrierefreiheit ohnehin gute Praxis.

Was „barrierefrei" technisch bedeutet

Hinter der EN 301 549 stehen die WCAG mit ihren vier Grundprinzipien. Sie sind die Brille, durch die du deine Website betrachten solltest:

Die vier WCAG-Prinzipien Die 4 Prinzipien barrierefreier Websites Wahrnehmbar Alt-Texte, Kontraste, Untertitel — Inhalte für alle Sinne Bedienbar Komplett per Tastatur, klarer Fokus, genug Zeit Verständlich Klare Sprache, verständliche Fehler, vorhersehbar Robust Sauberes HTML, funktioniert mit Hilfstechnologien

Im Alltag heißt das für deine Website zum Beispiel:

  • Ausreichende Farbkontraste (mindestens 4.5:1 für normalen Text) — und Informationen nie nur über Farbe transportieren.
  • Vollständige Tastaturbedienbarkeit mit sichtbarem Fokus-Indikator: Alles, was per Maus geht, muss auch per Tab-Taste gehen.
  • Alternativtexte für aussagekräftige Bilder, Untertitel/Transkripte für Videos.
  • Korrekt ausgezeichnete Formulare (jedes Feld mit Label), verständliche Fehlermeldungen.
  • Saubere Dokumentstruktur: logische Überschriften-Hierarchie, sinnvolle Reihenfolge, semantisches HTML statt <div>-Wüsten.

Was passiert bei Verstößen?

Die Einhaltung überwachen die Marktüberwachungsbehörden der Länder. Sie können Mängel feststellen, Nachbesserung anordnen und im Extremfall die Bereitstellung einer Dienstleistung untersagen. Hinzu kommen mögliche Bußgelder (die Höhe regelt § 37 BFSG) sowie das Risiko wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände. Wichtiger als die Sanktion ist aber meist der Reputations- und Umsatzeffekt: Wer einen relevanten Teil seiner Kundschaft aussperrt, verschenkt Geschäft.

Der unterschätzte Bonus: Barrierefreiheit zahlt auf SEO und Performance ein

Viele BFSG-Maßnahmen sind deckungsgleich mit dem, was auch Google belohnt: saubere Semantik, sinnvolle Überschriften, Alt-Texte, klare Struktur und schnelle, robuste Seiten. Eine barrierefreie Seite ist fast immer auch eine bessere Seite — für Suchmaschinen, für die Core Web Vitals und für jeden einzelnen Nutzer. Barrierefreiheit ist damit keine reine Pflichtübung, sondern eine Investition in Qualität.

Wie du sinnvoll anfängst

  1. Betroffenheit klären: Bietest du eine erfasste Dienstleistung an? Greift die Kleinstunternehmen-Ausnahme?
  2. Audit: Ist-Zustand gegen WCAG 2.1 AA prüfen — automatisiert (Tools wie axe oder Lighthouse) und manuell (Tastatur-Test, Screenreader-Test). Automatik findet nur einen Teil der Probleme.
  3. Priorisieren & umsetzen: Erst die kritischen Blocker (Kaufprozess, Navigation, Formulare), dann die Feinheiten.
  4. Verankern: Barrierefreiheit in Design-System, Komponenten und Redaktionsprozess einbauen, damit neue Inhalte nicht wieder Barrieren schaffen.

Das BFSG macht digitale Barrierefreiheit für weite Teile der Wirtschaft verbindlich. Statt es als lästige Pflicht zu sehen, lohnt der Blick auf das Gesamtbild: eine barrierefreie Website erreicht mehr Menschen, rankt tendenziell besser und ist technisch sauberer. Wer jetzt strukturiert vorgeht — Betroffenheit klären, ehrlich auditieren, priorisiert umsetzen — verwandelt eine regulatorische Anforderung in einen echten Qualitätsvorsprung.

Häufige Fragen zum BFSG

Gilt das BFSG für meine kleine Firmenwebsite?

Es kommt darauf an, was du anbietest. Eine reine Imagewebsite ohne Verkaufs- oder Buchungsfunktion fällt oft nicht direkt darunter. Sobald Verbraucher online kaufen oder buchen können, wird es in der Regel relevant — es sei denn, du bist als Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Umsatz) mit einer Dienstleistung ausgenommen.

Reicht ein Accessibility-Overlay oder ein Plugin?

Nein. Overlays, die per Knopfdruck „Barrierefreiheit" versprechen, beheben die zugrunde liegenden Probleme im Code meist nicht und werden von vielen Betroffenen und Fachleuten kritisch gesehen. Echte Konformität entsteht im Markup, im Design und in den Inhalten — nicht in einer aufgesetzten Schicht.

WCAG 2.1 oder 2.2?

Maßgeblich für das BFSG ist die harmonisierte Norm EN 301 549, die auf WCAG 2.1 Level AA verweist. Wer zusätzlich die neueren Kriterien aus WCAG 2.2 berücksichtigt, ist auf der sicheren Seite und zukunftsfest.

Ab wann hätte es fertig sein müssen?

Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025. Neu angebotene Dienstleistungen müssen die Anforderungen seitdem erfüllen. Wenn deine Seite noch nicht konform ist, ist der richtige Zeitpunkt für ein Audit also jetzt.

Quellen

Ist deine Website BFSG-fit?

Unsicher, ob du betroffen bist oder wo deine Seite gegen WCAG 2.1 AA verstößt? In einem kostenlosen Erstgespräch ordnen wir deine Situation ein und zeigen dir die wirksamsten ersten Schritte.

Susanne RoseStrategie & Beratung
Susanne Rose