Ist deine Website BFSG-fit?
Unsicher, ob du betroffen bist oder wo deine Seite gegen WCAG 2.1 AA verstößt? In einem kostenlosen Erstgespräch ordnen wir deine Situation ein und zeigen dir die wirksamsten ersten Schritte.
Seit dem 28. Juni 2025 ist digitale Barrierefreiheit in Deutschland keine freiwillige Kür mehr, sondern für viele Unternehmen gesetzliche Pflicht. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verlangt, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen nutzbar sind — auch für die rund 7,8 Millionen schwerbehinderten Menschen in Deutschland und alle, die mit Screenreader, Tastatur oder bei schlechten Lichtverhältnissen unterwegs sind.
Das Besondere: Erstmals nimmt der Gesetzgeber damit nicht nur Behörden, sondern auch die Privatwirtschaft in die Pflicht. Wenn du einen Online-Shop betreibst, digitale Dienstleistungen anbietest oder gerade einen Relaunch planst, solltest du wissen, was auf dich zukommt.
Das BFSG ist die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882, besser bekannt als European Accessibility Act (EAA). Ziel ist ein einheitlicher europäischer Binnenmarkt für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen.
Das Gesetz selbst formuliert die grundsätzliche Pflicht. Die konkreten technischen Anforderungen stehen in der zugehörigen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz-Verordnung (BFSGV). Und wie man diese Anforderungen praktisch erfüllt, beschreibt eine harmonisierte europäische Norm — die am Ende auf ein international etabliertes Regelwerk verweist.
Für Websites und Apps ist die maßgebliche Norm die EN 301 549, die wiederum auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in der Stufe AA aufbaut. Vereinfacht gesagt: Wer seine Website nach WCAG 2.1 AA gestaltet, erfüllt den Kern der gesetzlichen Anforderungen.
Das ist die wichtigste Frage — und die Antwort ist differenzierter, als viele Panik-Artikel suggerieren. Das BFSG gilt nicht pauschal für jede Website, sondern für klar definierte Produkte und Dienstleistungen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Dazu gehören unter anderem:
Die wichtige Ausnahme: Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind vom BFSG ausgenommen — definiert als Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz (bzw. Jahresbilanzsumme). Achtung: Diese Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen, nicht für Unternehmen, die Produkte in Verkehr bringen.
Eine reine B2B-Imagewebsite ohne Verkaufs- oder Buchungsfunktion fällt häufig nicht direkt unter das BFSG. Sobald aber ein Verbraucher online kaufen, buchen oder einen Vertrag abschließen kann, wird es in der Regel relevant. Im Zweifel lohnt eine kurze rechtliche Einordnung — und unabhängig von der Pflicht ist Barrierefreiheit ohnehin gute Praxis.
Hinter der EN 301 549 stehen die WCAG mit ihren vier Grundprinzipien. Sie sind die Brille, durch die du deine Website betrachten solltest:
Im Alltag heißt das für deine Website zum Beispiel:
4.5:1 für normalen Text) — und Informationen nie nur über Farbe transportieren.<div>-Wüsten.Die Einhaltung überwachen die Marktüberwachungsbehörden der Länder. Sie können Mängel feststellen, Nachbesserung anordnen und im Extremfall die Bereitstellung einer Dienstleistung untersagen. Hinzu kommen mögliche Bußgelder (die Höhe regelt § 37 BFSG) sowie das Risiko wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände. Wichtiger als die Sanktion ist aber meist der Reputations- und Umsatzeffekt: Wer einen relevanten Teil seiner Kundschaft aussperrt, verschenkt Geschäft.
Viele BFSG-Maßnahmen sind deckungsgleich mit dem, was auch Google belohnt: saubere Semantik, sinnvolle Überschriften, Alt-Texte, klare Struktur und schnelle, robuste Seiten. Eine barrierefreie Seite ist fast immer auch eine bessere Seite — für Suchmaschinen, für die Core Web Vitals und für jeden einzelnen Nutzer. Barrierefreiheit ist damit keine reine Pflichtübung, sondern eine Investition in Qualität.
Das BFSG macht digitale Barrierefreiheit für weite Teile der Wirtschaft verbindlich. Statt es als lästige Pflicht zu sehen, lohnt der Blick auf das Gesamtbild: eine barrierefreie Website erreicht mehr Menschen, rankt tendenziell besser und ist technisch sauberer. Wer jetzt strukturiert vorgeht — Betroffenheit klären, ehrlich auditieren, priorisiert umsetzen — verwandelt eine regulatorische Anforderung in einen echten Qualitätsvorsprung.
Es kommt darauf an, was du anbietest. Eine reine Imagewebsite ohne Verkaufs- oder Buchungsfunktion fällt oft nicht direkt darunter. Sobald Verbraucher online kaufen oder buchen können, wird es in der Regel relevant — es sei denn, du bist als Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Umsatz) mit einer Dienstleistung ausgenommen.
Nein. Overlays, die per Knopfdruck „Barrierefreiheit" versprechen, beheben die zugrunde liegenden Probleme im Code meist nicht und werden von vielen Betroffenen und Fachleuten kritisch gesehen. Echte Konformität entsteht im Markup, im Design und in den Inhalten — nicht in einer aufgesetzten Schicht.
Maßgeblich für das BFSG ist die harmonisierte Norm EN 301 549, die auf WCAG 2.1 Level AA verweist. Wer zusätzlich die neueren Kriterien aus WCAG 2.2 berücksichtigt, ist auf der sicheren Seite und zukunftsfest.
Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025. Neu angebotene Dienstleistungen müssen die Anforderungen seitdem erfüllen. Wenn deine Seite noch nicht konform ist, ist der richtige Zeitpunkt für ein Audit also jetzt.
Unsicher, ob du betroffen bist oder wo deine Seite gegen WCAG 2.1 AA verstößt? In einem kostenlosen Erstgespräch ordnen wir deine Situation ein und zeigen dir die wirksamsten ersten Schritte.